Christine Rittmaier-Matzick
Die Beratungslehrkraft ist Ansprechpartner für
- Schüler
- Eltern
- Lehrer
- Sonstige Personen, die sich um das Wohl eines Schülers / einer Schülerin kümmern
Ihre Aufgaben
Nach der Klassenlehrkraft ist die Beratungslehrkraft erster Ansprechpartner
- bei Fragen zur Schullaufbahn
- bei Fragen der beruflichen Orientierung
- bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- bei Verhaltensproblemen
Grundsätze der Schulberatung
- Das Beratungsangebot ist grundsätzlich freiwillig und kostenlos
- Die Beratungslehrkraft unterliegt der Schweigepflicht, d.h. die Beratung bleibt vertraulich